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Durchsuchung

Findet gerade eine Durchsuchung bei Ihnen statt, so kontaktieren Sie uns umgehend. Durchsuchungen werden häufig sehr früh am Morgen durchgeführt, um sicher zu gehen, dass die Beschuldigten angetroffen werden. Als Betroffener ist man von einer Durchsuchung meist früh am Morgen überrumpelt. Um das zu verhindern, sollten Sie umgehend einen Anwalt konsultieren. Je nach dem kann durch uns eine telefonische oder persönliche Begleitung der Durchsuchung erfolgen. Machen Sie in jedem Fall Angaben zu ihrer Person (nicht zum Vorwurf!) und leisten auf keinen Fall körperlichen Widerstand gegen die Ermittlungsbeamten. Es kann sich anbieten, einzelne Gegenstände, nach denen gesucht wird, an die Ermittler herauszugeben, um eine vollständige Durchsuchung zu vermeiden. Grundsätzlich sollten Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen. Unterschreiben Sie auch keine Unterlagen der Ermittlungsbehörden. Sollte die Durchsuchung bereits stattgefunden haben, so suchen Sie uns umgehend auf. Wir werden den Durchsuchungsbeschluss prüfen, ggfs. gegen diesen vorgehen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

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