Medizinstrafrecht – Verteidigung für Ärzte und Heilberufe
Ein strafrechtlicher Vorwurf im medizinischen Bereich – Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug oder Verstöße gegen das AMG – kann Ihre Approbation, Ihre Praxis und Ihre berufliche Existenz gefährden. Diskretion und schnelles Handeln sind entscheidend.
Was ist Medizinstrafrecht?
Das Medizinstrafrecht umfasst alle strafrechtlichen Vorwürfe, die im Zusammenhang mit ärztlicher oder heilberuflicher Tätigkeit entstehen. Im Unterschied zu zivilrechtlichen Haftungsfragen geht es hier um Strafverfolgung – mit der Gefahr von Geldstrafe, Freiheitsstrafe und dem Verlust der Approbation.
Betroffen sind nicht nur niedergelassene Ärzte, sondern auch Krankenhausärzte, Zahnärzte, Pflegepersonal, Apotheker und leitende Klinikmitarbeiter.
Typische Vorwürfe im Medizinstrafrecht
Die Kanzlei Dr. Lang verteidigt Ärzte und Angehörige von Heilberufen bei folgenden Vorwürfen:
Körperverletzung durch Behandlungsfehler
§§ 223, 229 StGB – fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung bei ärztlichen Eingriffen
Verstöße gegen das AMG/BtMG
unerlaubte Abgabe, Verschreibung oder Dokumentationsmängel
Korruption im Gesundheitswesen
§§ 299a, 299b StGB – unzulässige Zuwendungen, Kickbacks und Vorteilsannahmen
Abrechnungsbetrug
§ 263 StGB – fehlerhafte oder manipulierte Abrechnungen gegenüber GKV, PKV oder Patienten.
Unterlassene Hilfeleistung
§ 323c StGB – strafrechtliche Relevanz bei Nichtbehandlung in Notsituationen
Verletzung der Schweigepflicht
§ 203 StGB – unbefugte Weitergabe von Patientendaten oder Diagnosen
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