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Hausdurchsuchung - Anwalt in München

Die Polizei steht vor der Tür, ein Durchsuchungsbeschluss liegt vor – oder die Durchsuchung läuft bereits. In diesem Moment entscheiden die nächsten Minuten oft über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie mich sofort.

Richtiges Verhalten

Warum Sie jetzt einen Strafverteidiger brauchen

Eine Hausdurchsuchung ist selten der Anfang eines Verfahrens – meist laufen die Ermittlungen bereits seit Wochen oder Monaten im Hintergrund. Wer jetzt ohne anwaltlichen Beistand agiert, riskiert:

  • unbedachte Angaben, die später nicht mehr zurückgenommen werden können

  • die widerspruchslose Sicherstellung von Unterlagen, Datenträgern oder Vermögenswerten, die für die Verteidigung später wichtig gewesen wären

  • eine verpasste Gelegenheit, Verfahrensfehler bei der Durchsuchung selbst zu dokumentieren

Als Strafverteidiger begleite ich Sie ab dem ersten Anruf – telefonisch während der laufenden Durchsuchung und im Anschluss mit Akteneinsicht, um Ihre Verteidigungsstrategie auf gesicherter Grundlage aufzubauen.

Durchsuchungsvoraussetzungen

Durchsuchungen bei Beschuldigten (§ 102 StPO) und bei Dritten (§ 103 StPO) unterliegen strengen formellen Voraussetzungen. Ein Durchsuchungsbeschluss muss grundsätzlich durch einen Richter angeordnet werden (§ 105 StPO) – nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder Polizei selbst anordnen. Formfehler bei der Anordnung oder Durchführung können dazu führen, dass sichergestellte Beweismittel im späteren Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Genau hier setzt eine frühzeitige anwaltliche Prüfung an.

Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Blogbeiträgen

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