Steuerstrafrecht & Steuerhinterziehung – Ihre Verteidigung in München
Ein Steuerstrafverfahren stellt für Privatpersonen wie für Unternehmer eine existenzbedrohende Belastung dar. Wenn die Steuerfahndung ermittelt, steht nicht nur Ihr Vermögen, sondern oft auch Ihre berufliche Existenz und persönliche Freiheit auf dem Spiel.
Als Ihr Strafverteidiger in München unterstütze ich Sie mit Fachkompetenz und Diskretion, um das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu stoppen oder die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten.
Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht
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Verteidigung bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Strategische Beratung vom ersten Vorwurf bis zur Hauptverhandlung.
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Begleitung bei Hausdurchsuchungen: Sofortige Unterstützung und Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen.
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Selbstanzeige mit Straffreiheit: Prüfung der Voraussetzungen und rechtssichere Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO).
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Steuerverkürzung & Zollvergehen: Verteidigung bei leichtfertiger Steuerverkürzung oder Verstößen gegen Zollvorschriften.