Dr. Matthias Lang - Strafverteidiger und Rechtsanwalt in München
Dr. Lang hat sein zweites Staatsexamen im Jahr 2020 absolviert. Danach war Dr. Lang als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Friedrich-Alexander Universität in Erlangen sowie bei einer renommierten Wirtschaftsstrafrechtskanzlei tätig, wo er überwiegend in komplexen Umfangsverfahren eingesetzt wurde. Anschließend war Dr. Lang in einer Kanzlei mit Schwerpunkt im allgemeinen Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Sexualstrafrecht tätig. Während seiner Zeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter unterrichtete er unter anderem Studierende im Strafrecht und schrieb seine Dissertation zu einem strafprozessualen Thema. Bereits zu seiner Studienzeit fokussierte er sich mit dem Schwerpunkt "Kriminologie" auf das Strafrecht. Während seines Referendariats am Oberlandesgericht München war Dr. Lang in der Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft Augsburg tätig und nahm dort Sitzungsvertretungen wahr. Zudem veröffentlicht er regelmäßig Fachbeiträge. Im Juli 2024 hat Dr. Lang den theoretischen Teil des Fachanwalts für Strafrecht erfolgreich bestanden. Die Kanzlei DR. LANG I RECHTSANWALT ist ausschließlich im Strafrecht tätig.
Mitgliedschaften:

Veröffentlichungen:
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Strafprozess und Pandemie: Eine Untersuchung anhand der COVID-19-Pandemie, Diss. Univ., Baden-Baden 2023.
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Praxiskommentar zu BGH, Beschl. v. 09.11.2022 – 4 StR 272/22: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, NStZ 2023, 349.
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Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 19.10.2022 – 4 StR 168/21: Funktion und Grenzen der Irrtumsregelung zu privilegierenden Tatumständen, NJW 2022, 3797–3798 (zusammen mit Prof. Dr. Kudlich).
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Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 20.01.2021 – GSSt 2/20: Einziehung des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafrecht, JR 2021, 593–597 (zusammen mit Prof. Dr. Kudlich).
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Praxiskommentar zu BGH, Beschl. v. 19.11.2020 – 4 StR 431/20: Infektionsschutz und Hemmung der Unterbrechungsfristen – COVID-19-Pandemie, NStZ 2021, 187–188.