Ihr Strafverteidiger in München - Rechtsanwalt Dr. Lang

Als Strafverteidiger biete ich Ihnen fundierte rechtliche Beratung und stehe Ihnen engagiert zur Seite. ​Rechtsanwalt Dr. Lang aus München verteidigt bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts.

Engagierte Strafverteidigung

Schwerpunkt im Sexualstrafrecht und BtMG-Strafrecht
Schnelle Terminvergabe

Fester Ansprechpartner

Strafverteidiger München – Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts
​Als spezialisierter Strafverteidiger in München biete ich Ihnen umfassende Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts – in jedem Verfahrensstadium. Mein Fokus liegt auf der Verteidigung von Einzelpersonen mit präziser, effizienter Arbeitsweise und höchster Diskretion.
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Ihre Rechte im Strafverfahren – konsequent verteidigt
Strafverfahren bedeuten für Mandanten erhebliche Belastungen, sowohl beruflich als auch privat. Als erfahrener Strafverteidiger in München ist es mein Ziel, diese Auswirkungen durch kompetente Strafverteidigung so gering wie möglich zu halten und Ihre Rechte konsequent zu vertreten.
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Spezialisierung: Betäubungsmittelstrafrecht, allgemeines Strafrecht und Sexualstrafrecht
Meine besonderen Interessenschwerpunkte liegen im Betäubungsmittelstrafrecht, dem allgemeinen Strafrecht und dem Sexualstrafrecht. Ich bin in folgenden Bereichen der Strafverteidigung tätig:

Beim Vorwurf von Körperverletzungen, Beleidigung, Bedrohung, Betrug...

Bei Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Bußgeldbescheiden...

Beim Verstößen gegen das BtMG wegen Besitzes oder Handeltreiben von Betäubungsmitteln oder sonstigen verbotenen Substanzen...

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt geraten...

Beim Vorwurf der Sexuellen Nötigung, der sexuellen Belästigung oder illegaler Pornographie...

Weiteres
Strafbefehle, Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Pflichtverteidigung, Durchsuchung, Strafvollstreckung...
Ihr Weg zu uns
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Kontaktaufnahme
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, per Mail, Telefon oder Kontaktformular.
02
Terminvereinbarung
Rückmeldung binnen 24h.
Mandatsvereinbarung
03
Abschluss der Mandatsvereinbarung.
Konsequente Verteidigung ihrer Rechte im Strafverfahren.
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Konsequente Verteidigung
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