Glossar
Glossar Strafrecht
Hier finden Sie wichtige Begriffe aus dem Strafrecht und ihre Erklärungen, alphabetisch sortiert – von A wie Anklage bis V wie Vorladung.
A
- Anklage
- Eine formelle Beschuldigung, die von der Staatsanwaltschaft gegen eine Person erhoben wird, die einer Straftat hinreichend verdächtig ist. Mehr erfahren →
- Anwaltswechsel
- Der Vorgang, bei dem ein Mandant seinen bisherigen Anwalt durch einen neuen ersetzt. Mehr erfahren →
B
- Berufung
- Ein Rechtsmittel, mit dem eine höhere Instanz die Entscheidung einer niedrigeren Instanz überprüft. Im Strafrecht sind nur Urteile des Amtsgerichts mit der Berufung angreifbar. Es entscheidet dann die kleine Strafkammer am Landgericht. Mehr erfahren →
D
- Durchsuchung
- Das gezielte Suchen nach Personen oder Gegenständen. In der Regel ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Mehr erfahren →
F
- Freiheitsstrafe
- Eine Strafe, bei der eine Person für eine bestimmte Zeit inhaftiert wird. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden.
G
- Gegenanzeige
- Eine Strafanzeige, die der Beschuldigte gegen den Anzeigenden erstattet.
H
- Haftbefehl
- Gerichtliche Anordnung zur Festnahme einer Person. Mehr erfahren →
- Haftprüfung
- Wird Haftprüfung beantragt, so wird gerichtlich überprüft, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist (§ 117 Abs. 1 StPO). Zuständig ist bis zur Anklageerhebung in der Regel der Ermittlungsrichter. Mehr erfahren →
M
- Mandant
- Eine Person, die die Dienste eines Anwalts in Anspruch nimmt.
N
- Notwehr
- Die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Eine Tat in Notwehr ist nicht rechtswidrig und bleibt straflos.
R
- Rechtsmittel
- Ein Verfahren, mit dem eine gerichtliche Entscheidung überprüft werden kann, z. B. Berufung oder Revision. Mehr erfahren →
- Revision
- Ein Rechtsmittel, bei dem ein Urteil durch eine höhere Instanz ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft wird. Mehr erfahren →
S
- Schöffe
- Ein ehrenamtlicher Richter, der gemeinsam mit Berufsrichtern an der Urteilsfindung beteiligt ist.
- Strafbefehl
- Ein schriftliches Verfahren ohne Hauptverhandlung. Wird nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Mehr erfahren →
- Strafrecht
- Ein Rechtsgebiet, das sich mit Straftaten und deren Bestrafung befasst. Mehr erfahren →
- Strafverteidiger
- Ein Rechtsanwalt, der die Verteidigung eines Beschuldigten in einem Strafverfahren übernimmt. Mehr erfahren →
U
- Untersuchungshaft (U-Haft)
- Dient der Sicherung des ordnungsgemäßen Verfahrens und darf nur in bestimmten Fällen angeordnet werden, etwa wenn Fluchtgefahr besteht. Mehr erfahren →
V
- Verjährung
- Der Ablauf einer bestimmten Frist, nach der eine Straftat nicht mehr verfolgt werden kann.
- Vorladung
- Die Aufforderung, zu einer Vernehmung zu erscheinen. Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei nicht folgen. Mehr erfahren →
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