Was Wirtschaftsstrafverfahren besonders macht
Wirtschaftsstrafverfahren unterscheiden sich deutlich von anderen Strafverfahren. Die Akten sind umfangreich, die Ermittlungen dauern oft Jahre, und neben der Staatsanwaltschaft sind häufig Steuerfahndung, Zoll oder Insolvenzverwalter beteiligt. Viele Vorwürfe hängen an Bewertungsfragen: War die Entscheidung vertretbar? Lag eine Pflichtverletzung vor? Wusste der Beschuldigte von der Krise?
Gerade deshalb lohnt sich eine Verteidigung, die früh ansetzt. Viele Verfahren lassen sich im Ermittlungsverfahren beenden – durch Einstellung, gegebenenfalls gegen eine Auflage – bevor es zu einer Anklage und einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Typische Vorwürfe
- Untreue (§ 266 StGB): Vermögensnachteil durch pflichtwidrige Entscheidungen
- Betrug (§ 263 StGB): etwa Eingehungs-, Kredit- oder Abrechnungsbetrug
- Insolvenzstraftaten: Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB): nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Selbstanzeige
- Geldwäsche (§ 261 StGB) und Verstöße gegen das Geldwäschegesetz
- Subventionsbetrug (§ 264 StGB), etwa im Zusammenhang mit Corona-Hilfen
So verteidige ich
Am Anfang steht die Akteneinsicht. Erst wenn klar ist, worauf sich der Verdacht stützt, lässt sich eine belastbare Strategie entwickeln. Im Wirtschaftsstrafrecht gehört dazu fast immer die Auswertung von Buchhaltung, Verträgen, Beschlüssen und Korrespondenz – also genau der Unterlagen, die Ihre Entscheidungen nachvollziehbar machen.
Parallel prüfe ich die Folgen außerhalb des Strafverfahrens: Haftung gegenüber der Gesellschaft, steuerliche Nachforderungen, berufsrechtliche Risiken. Ziel ist eine Lösung, die das Verfahren beendet, ohne an anderer Stelle neue Probleme zu schaffen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung, bevor Ihr Verteidiger die Akte kennt.
- Vernichten oder verändern Sie keine Unterlagen.
- Sichern Sie Dokumente, die Ihre Entscheidungsgrundlage belegen.
- Stimmen Sie Gespräche mit Gesellschaftern, Mitarbeitern, Banken und Steuerberater mit mir ab.