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Unternehmer und Führungskräfte

Wirtschaftsstrafrecht in München

Wenn eine unternehmerische Entscheidung zum Ermittlungsverfahren wird, steht mehr auf dem Spiel als eine Strafe: Ruf, Position und die wirtschaftliche Existenz. Ich verteidige Geschäftsführer, Vorstände, Selbstständige und Ärzte – mit strafrechtlicher Präzision und Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge.

Schwerpunkte in diesem Bereich

UntreueVerteidigung bei Untreue nach § 266 StGB: Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen.Mehr erfahren →BetrugVerteidigung bei Betrugsvorwürfen nach § 263 StGB: Eingehungsbetrug, Kreditbetrug, Abrechnungsbetrug, Online-Betrug.Mehr erfahren →InsolvenzstrafrechtVerteidigung bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Bankrott (§ 283 StGB) und Buchführungsdelikten.Mehr erfahren →Vorenthalten von ArbeitsentgeltVerteidigung bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB): für Geschäftsführer und Arbeitgeber, auch in der Insolvenz.Mehr erfahren →SteuerstrafrechtVerteidigung bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Begleitung der Selbstanzeige und bei Durchsuchungen der Steuerfahndung.Mehr erfahren →MedizinstrafrechtVerteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Pflegediensten und Apotheken bei Behandlungsfehlern, Abrechnungsbetrug und Korruptionsvorwürfen.Mehr erfahren →GeldwäscheVerteidigung bei Geldwäsche nach § 261 StGB: Finanzagenten, Kontoverleih, Unternehmen mit GwG-Pflichten.Mehr erfahren →SubventionsbetrugVerteidigung bei Subventionsbetrug nach § 264 StGB, insbesondere im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen.Mehr erfahren →

Was Wirtschaftsstrafverfahren besonders macht

Wirtschaftsstrafverfahren unterscheiden sich deutlich von anderen Strafverfahren. Die Akten sind umfangreich, die Ermittlungen dauern oft Jahre, und neben der Staatsanwaltschaft sind häufig Steuerfahndung, Zoll oder Insolvenzverwalter beteiligt. Viele Vorwürfe hängen an Bewertungsfragen: War die Entscheidung vertretbar? Lag eine Pflichtverletzung vor? Wusste der Beschuldigte von der Krise?

Gerade deshalb lohnt sich eine Verteidigung, die früh ansetzt. Viele Verfahren lassen sich im Ermittlungsverfahren beenden – durch Einstellung, gegebenenfalls gegen eine Auflage – bevor es zu einer Anklage und einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Typische Vorwürfe

  • Untreue (§ 266 StGB): Vermögensnachteil durch pflichtwidrige Entscheidungen
  • Betrug (§ 263 StGB): etwa Eingehungs-, Kredit- oder Abrechnungsbetrug
  • Insolvenzstraftaten: Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht
  • Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB): nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Selbstanzeige
  • Geldwäsche (§ 261 StGB) und Verstöße gegen das Geldwäschegesetz
  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB), etwa im Zusammenhang mit Corona-Hilfen

So verteidige ich

Am Anfang steht die Akteneinsicht. Erst wenn klar ist, worauf sich der Verdacht stützt, lässt sich eine belastbare Strategie entwickeln. Im Wirtschaftsstrafrecht gehört dazu fast immer die Auswertung von Buchhaltung, Verträgen, Beschlüssen und Korrespondenz – also genau der Unterlagen, die Ihre Entscheidungen nachvollziehbar machen.

Parallel prüfe ich die Folgen außerhalb des Strafverfahrens: Haftung gegenüber der Gesellschaft, steuerliche Nachforderungen, berufsrechtliche Risiken. Ziel ist eine Lösung, die das Verfahren beendet, ohne an anderer Stelle neue Probleme zu schaffen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung, bevor Ihr Verteidiger die Akte kennt.
  • Vernichten oder verändern Sie keine Unterlagen.
  • Sichern Sie Dokumente, die Ihre Entscheidungsgrundlage belegen.
  • Stimmen Sie Gespräche mit Gesellschaftern, Mitarbeitern, Banken und Steuerberater mit mir ab.

Häufige Fragen

Wann sollte ich im Wirtschaftsstrafrecht einen Verteidiger einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise schon, wenn sich ein Verfahren abzeichnet, etwa nach einer Betriebsprüfung, einer Strafanzeige eines Gesellschafters oder einem Insolvenzantrag. Im Ermittlungsverfahren lassen sich die Weichen am wirksamsten stellen.

Muss das Unternehmen von dem Verfahren erfahren?

Nicht zwingend. Ob und wie das Unternehmen, Gesellschafter oder Banken eingebunden werden, ist Teil der Verteidigungsstrategie und wird vorab sorgfältig abgewogen.

Gibt es neben dem Strafverfahren weitere Risiken?

Ja. Häufig drohen parallel zivilrechtliche Haftung, steuerliche Folgen, Gewerbeuntersagung oder berufsrechtliche Maßnahmen. Diese Folgen beziehe ich von Anfang an in die Verteidigung ein.

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