Typische Vorwürfe
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
- Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
- Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- oder jugendpornografischer Inhalte (§§ 184b, 184c StGB)
- Vorwürfe im Zusammenhang mit Chats, Bildern und sozialen Netzwerken
Warum frühe Verteidigung entscheidend ist
In Sexualstrafverfahren werden die Weichen oft in den ersten Wochen gestellt: bei der Vernehmung der anzeigenden Person, der Auswertung von Nachrichten und bei Durchsuchungen. Wer in dieser Phase Angaben macht oder Kontakt zur anzeigenden Person aufnimmt, schadet sich häufig selbst. Eine frühzeitige Verteidigung kann dagegen dafür sorgen, dass entlastende Umstände berücksichtigt werden.
So verteidige ich
Ich werte die Akte vollständig aus, insbesondere die Aussagen und deren Entstehung, Chatverläufe und digitale Spuren. Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen prüfe ich die Glaubhaftigkeit kritisch. Alle Gespräche behandle ich mit größter Vertraulichkeit.
Was Sie jetzt tun sollten
- Keine Angaben gegenüber der Polizei.
- Keinen Kontakt zur anzeigenden Person aufnehmen, auch nicht, um „die Sache zu klären“.
- Keine Daten löschen – das kann als Verdunkelung gewertet werden.