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Strafverteidigung

Sexualstrafrecht: diskrete Verteidigung

Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht kann Beruf, Familie und Ansehen zerstören – lange bevor ein Gericht entschieden hat. Diskretion und eine besonnene, frühzeitige Verteidigung sind hier wichtiger als in fast jedem anderen Bereich.

Typische Vorwürfe

  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- oder jugendpornografischer Inhalte (§§ 184b, 184c StGB)
  • Vorwürfe im Zusammenhang mit Chats, Bildern und sozialen Netzwerken

Warum frühe Verteidigung entscheidend ist

In Sexualstrafverfahren werden die Weichen oft in den ersten Wochen gestellt: bei der Vernehmung der anzeigenden Person, der Auswertung von Nachrichten und bei Durchsuchungen. Wer in dieser Phase Angaben macht oder Kontakt zur anzeigenden Person aufnimmt, schadet sich häufig selbst. Eine frühzeitige Verteidigung kann dagegen dafür sorgen, dass entlastende Umstände berücksichtigt werden.

So verteidige ich

Ich werte die Akte vollständig aus, insbesondere die Aussagen und deren Entstehung, Chatverläufe und digitale Spuren. Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen prüfe ich die Glaubhaftigkeit kritisch. Alle Gespräche behandle ich mit größter Vertraulichkeit.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Keine Angaben gegenüber der Polizei.
  • Keinen Kontakt zur anzeigenden Person aufnehmen, auch nicht, um „die Sache zu klären“.
  • Keine Daten löschen – das kann als Verdunkelung gewertet werden.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“?

Häufig steht die Aussage der anzeigenden Person gegen die des Beschuldigten. Gerichte müssen die Aussage dann besonders sorgfältig auf ihre Glaubhaftigkeit prüfen. Die Verteidigung setzt genau hier an – etwa mit der Analyse der Aussageentstehung oder einem aussagepsychologischen Gutachten.

Erfährt mein Arbeitgeber von dem Verfahren?

In der Regel nicht durch die Ermittlungsbehörden, solange keine besonderen Mitteilungspflichten bestehen – etwa bei bestimmten Berufen. Ein frühes, diskretes Vorgehen der Verteidigung hilft, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden.

Bei mir wurden Handy und Laptop beschlagnahmt. Was nun?

Machen Sie keine Angaben und nennen Sie keine Passwörter. Die Auswertung der Geräte dauert oft Monate. Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe, was gefunden wurde und wie es rechtlich zu bewerten ist.

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Nur im Notfall – bei Durchsuchung oder Festnahme – rund um die Uhr: 0157 302 299 90

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