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Vergütung

Bei der Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung des Falls. Die Kosten für die Erstberatung betragen 190 € zuzüglich etwaiger Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zustandekommen des Mandats wird die Erstberatungsgebühr auf das Honorar in der Regel angerechnet.

Da jeder Fall anders ist und einen anderen Zeitaufwand erfordert, bieten wir Ihnen eine auf Ihren Fall zugeschnittene Vergütung an. So kann etwa ein Pauschalhonorar vereinbart werden oder auch eine Vergütungsvereinbarung nach anfallender Arbeitszeit erfolgen.

In geeigneten Fällen bin ich auch dazu bereit, mich Ihnen als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen.

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