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Strafbefehl

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie umgehend Kontakt zu uns aufnehmen, denn wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Strafbefehls Einspruch eingelegt wird, wird dieser rechtskräftig. Der Strafbefehl steht dann einem Urteil gleich. Sie gelten als verurteilt. Kontaktieren Sie mich daher umgehend, um einen Termin zu vereinbaren, damit ich gegen den Strafbefehl vorgehen kann, denn häufig ist der Strafbefehl fehlerhaft.

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Nicht immer sollte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Der Strafbefehl sollte daher von einem Anwalt geprüft werden. Denn der Strafbefehl ist im Vergleich zu einem Verfahren mit Hauptverhandlung günstiger und findet nicht – wie eine Hauptverhandlung  – in der Öffentlichkeit statt. Ist jedoch der Vorwurf völlig unbegründet, die Beweislage dünn, die Strafe zu hoch oder besteht etwa ein Verfahrenshindernis etc. sollte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden.

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In meinem Blog finden Sie weitere Informationen was zu tun ist, wenn man einen Strafbefehl erhalten hat.

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