Worum es geht
Subventionsbetrug ist ein vorverlagertes Delikt: Strafbar ist bereits, wer gegenüber der Bewilligungsstelle unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen macht oder solche Tatsachen verschweigt. Anders als beim Betrug muss weder ein Irrtum noch ein Schaden nachgewiesen werden. Strafbar ist auch leichtfertiges Handeln.
Corona-Hilfen
Ein großer Teil der aktuellen Verfahren betrifft Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen. Typische Vorwürfe sind:
- Angaben zu Umsatzeinbrüchen oder Liquiditätsengpässen, die sich später nicht bestätigen
- Antragstellung für Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllten
- Mehrfachanträge oder Nutzung der Mittel für private Zwecke
- Fehler in der Schlussabrechnung
So verteidige ich
Ich prüfe, ob die beanstandeten Angaben im Antragsformular tatsächlich als subventionserheblich bezeichnet waren, wie die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung formuliert waren und ob Ihnen Vorsatz oder Leichtfertigkeit nachgewiesen werden kann. Gerade bei den sich ständig ändernden Corona-Richtlinien ist das oft zweifelhaft.
Was Sie jetzt tun sollten
- Keine Stellungnahme gegenüber Bewilligungsstelle oder Polizei ohne Abstimmung.
- Antragsunterlagen, damalige FAQ und Korrespondenz sichern.
- Rückzahlungen vorher mit mir besprechen.