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Wirtschaftsstrafrecht

Verteidigung bei Subventionsbetrug (§ 264 StGB)

Viele Unternehmer und Selbstständige haben während der Pandemie Soforthilfen oder Überbrückungshilfen beantragt – oft unter Zeitdruck und bei unklaren Förderbedingungen. Heute prüfen Behörden die Anträge nach und leiten bei Unstimmigkeiten Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs ein.

Worum es geht

Subventionsbetrug ist ein vorverlagertes Delikt: Strafbar ist bereits, wer gegenüber der Bewilligungsstelle unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen macht oder solche Tatsachen verschweigt. Anders als beim Betrug muss weder ein Irrtum noch ein Schaden nachgewiesen werden. Strafbar ist auch leichtfertiges Handeln.

Corona-Hilfen

Ein großer Teil der aktuellen Verfahren betrifft Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen. Typische Vorwürfe sind:

  • Angaben zu Umsatzeinbrüchen oder Liquiditätsengpässen, die sich später nicht bestätigen
  • Antragstellung für Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllten
  • Mehrfachanträge oder Nutzung der Mittel für private Zwecke
  • Fehler in der Schlussabrechnung

So verteidige ich

Ich prüfe, ob die beanstandeten Angaben im Antragsformular tatsächlich als subventionserheblich bezeichnet waren, wie die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung formuliert waren und ob Ihnen Vorsatz oder Leichtfertigkeit nachgewiesen werden kann. Gerade bei den sich ständig ändernden Corona-Richtlinien ist das oft zweifelhaft.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Keine Stellungnahme gegenüber Bewilligungsstelle oder Polizei ohne Abstimmung.
  • Antragsunterlagen, damalige FAQ und Korrespondenz sichern.
  • Rückzahlungen vorher mit mir besprechen.

Häufige Fragen

Reicht schon ein Fehler im Antrag für ein Strafverfahren?

Strafbar sind unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen – vorsätzlich, aber auch leichtfertig. Ob eine Angabe subventionserheblich war, muss im Antrag ausdrücklich so bezeichnet sein. Hier liegen wichtige Verteidigungsansätze.

Hilft es, die Corona-Hilfe zurückzuzahlen?

Eine Rückzahlung wirkt sich günstig aus. Unter engen Voraussetzungen sieht das Gesetz Straffreiheit durch tätige Reue vor, wenn die Leistung freiwillig verhindert oder zurückgegeben wird, bevor die Tat entdeckt ist. Lassen Sie den Zeitpunkt vorher prüfen.

Wer prüft die Anträge?

Die Bewilligungsstellen gleichen Angaben mit Finanzamtsdaten und Schlussabrechnungen ab. Ergeben sich Abweichungen, erfolgt häufig eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft.

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Erstberatung zu Subventionsbetrug

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Nur im Notfall – bei Durchsuchung oder Festnahme – rund um die Uhr: 0157 302 299 90

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