Worum es geht
Geldwäsche begeht, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, umtauscht, überträgt oder sich verschafft. Seit 2021 gibt es keinen Katalog bestimmter Vortaten mehr – jede Straftat kommt in Betracht. Strafbar ist auch, wer die Herkunft nur leichtfertig verkennt.
Zwei sehr unterschiedliche Gruppen von Betroffenen
Privatpersonen geraten häufig als sogenannte Finanzagenten oder Kontoinhaber in Verdacht: Sie leiten Geld weiter, das aus Betrugstaten stammt, oft ohne die Hintergründe zu kennen. Hier geht es meist um die Frage, ob Vorsatz oder Leichtfertigkeit nachweisbar ist.
Unternehmen und ihre Verantwortlichen sehen sich Vorwürfen ausgesetzt, wenn verdächtige Zahlungen angenommen oder Pflichten nach dem Geldwäschegesetz verletzt wurden. Neben dem Strafverfahren drohen hohe Bußgelder und Reputationsschäden.
So verteidige ich
Nach der Akteneinsicht prüfe ich, welche Vortat überhaupt im Raum steht und was Sie tatsächlich wissen konnten. Gerade bei Finanzagenten lässt sich oft zeigen, dass Sie selbst getäuscht wurden. Bei Unternehmen kommt es auf die Organisation der Geldwäscheprävention und ihre Dokumentation an.
Was Sie jetzt tun sollten
- Keine Angaben gegenüber Polizei oder Bank, bevor die Akte ausgewertet ist.
- Kein weiteres Geld weiterleiten.
- Chatverläufe, E-Mails und Kontoauszüge sichern.