
Im deutschen Strafrecht existieren zahlreiche Vorschriften, die an die Gewerbsmäßigkeit anknüpfen und bei Vorliegen des Merkmals zu einer höheren Strafandrohung führen. Doch was genau bedeutet Gewerbsmäßigkeit und welche Delikte können gewerbsmäßig begangen werden? Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick zur gewerbsmäßigen Begehungsweise geben.
I. Definition der Gewerbsmäßigkeit
Gewerbsmäßig handelt derjenige, der sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle verschaffen will (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 22.10.2019 - 4 StR 37/19 Rn. 22). Auch bei einer einzigen Tat kann daher Gewerbsmäßigkeit vorliegen. Weitere Voraussetzung der Gewerbsmäßigkeit ist, dass eigennützig gehandelt werden muss, wobei es ausreichend ist, wenn mittelbar auf die Vorteile zugegriffen werden kann, wenn also ohne Weiteres auf die Vorteile zugegriffen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 07.09.2011 - 1 StR 343/11 Rn. 6). Ferner muss Diebesgut beispielsweise nicht verkauft werden, um damit Einkünfte zu erzielen, es genügt, wenn Kosten für den Erwerb eingespart werden (BGH, Beschl. v. 20.02.2018 - 5 StR 561/17 Rn. 2). Auch Nebeneinkünfte können eine Gewerbsmäßigkeit begründen, solange sie von einigem Umfang und einigem Gewicht sind (BGH, Urt. v. 26.10.2015 - 1 StR 317/15 Rn. 44).
II. Relevanz der Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht
Die Gewerbsmäßigkeit ist eine Begehungsweise, die bei einigen Straftaten eine Strafverschärfung zur Folge hat. Grund ist, dass von gewerbsmäßig Handelnden eine Wiederholungsgefahr ausgeht, welcher durch die erhöhte Strafe entgegengewirkt werden soll.
III. Welche Delikte können gewerbsmäßig begangen werden?
Das Strafgesetzbuch und auch die Nebenstrafgesetze kennen einige Delikte, die gewerbsmäßig begangen werden können. Einige Beispiele sind:
- Gewerbsmäßige Geldfälschung (§ 146 Abs. 2 StGB)
- Gewerbsmäßiges Fälschen von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten (§ 152a Abs. 3 StGB)
- Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (§ 152b StGB)
- Gewerbsmäßiges Ausbeuten von Prostituierten (§ 180a Abs. 1 StGB)
- Gewerbsmäßiges Verbreiten, Erwerben und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b Abs. 2 StGB)
- Gewerbsmäßiges Verbreiten, Erwerben und Besitz jugendpornographischer Inhalte (§ 184c Abs. 2 StGB)
- Gewerbsmäßige Zuhälterei (§ 181a Abs. 2 StGB)
- Gewerbsmäßiger Menschenhandel (§ 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB)
- Gewerbsmäßiger Kinderhandel (§ 236 Abs. 4 Nr. 1 StGB)
- Gewerbsmäßiger Diebstahl (§ 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
- Gewerbsmäßiger Betrug (§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB)
- Gewerbsmäßiger Computerbetrug (§ 263a Abs. 2 StGB)
- Gewerbsmäßige Erpressung (§ 253 Abs. 4 StGB)
- Gewerbsmäßige Hehlerei (§ 260 StGB)
- Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 260a StGB)
- Gewerbsmäßige Geldwäsche (§ 261 Abs. 5 StGB)
- Gewerbsmäßige Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 3 StGB)
- Gewerbsmäßiges unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen (§ 277 Abs. 2 StGB)
- Gewerbsmäßiges Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 Abs. 2 StGB)
- Gewerbsmäßiges unerlaubtes Veranstalten eines Glücksspiels (§ 284 Abs. 3 Nr. 1 StGB)
- Gewerbsmäßiger Wucher (§ 291 Abs. 2 Nr. 2 StGB)
- Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (§ 96 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG)
- Gewerbsmäßiger Handel mit Cannabis (§ 34 Abs. 3 Nr. 1 KCanG)
- Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG)
IV. Fazit
Wenn Ihnen eine gewerbsmäßige Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, ist es ratsam, so frühzeitig wie möglich einen Strafverteidiger zu kontaktieren, da eine deutlich höhere Strafe droht. Eine unbedachte Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden kann genügen, eine erhöhte Strafe wegen Gewerbsmäßigkeit zu begründen. Zögern Sie daher nicht, Kontakt aufzunehmen.
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Dr. Matthias Lang
Rechtsanwalt und Strafverteidiger in München, ausschließlich im Strafrecht tätig – vom allgemeinen Strafrecht über Betäubungsmittel- und Sexualstrafrecht bis zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Promotion im Strafprozessrecht, Veröffentlichungen in NJW, NStZ und JR.