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AutorenbildDr. Matthias Lang

Welche Strafe droht, wenn man alkoholisiert mit dem E-Scooter fährt? - Strafverteidiger München erklärt

Aktualisiert: 27. Sept.

Im Folgenden wird dargestellt, welche Strafen drohen, wenn man alkoholisiert mit dem E-Scooter erwischt wird. Es kann sich zum einen lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handeln oder aber eine Straftat in Betracht kommen. Es ist daher ratsam bei einer erfolgten Kontrolle durch die Polizei keine Angaben zu dem Vorwurf zu machen und einen Strafverteidiger zu konsultieren. Zur Mitwirkung an einem Atemalkoholtest ist man zudem nicht verpflichtet. Zu beachten ist, dass nach § 81a StPO die Blutentnahme nicht mehr von einem Richter angeordnet werden muss, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Verkehrsstraftat in Zusammenhang mit Alkohol/Drogen vorliegt.


Gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge und welche Promillegrenzen gelten?

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge wie § 1 Abs. 1 eKFV klarstellt. Das bedeutet, dass für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer.


Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?

Eine Ordnungswidrigkeit begeht daher, wer ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen mit 0,5 Promille bis unter 1,1 Promille mit einem E-Scooter fährt. Es droht bei einem Erstverstoß ein Bußgeld von 500 EUR, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.


Wann liegt eine Straftat vor?

Liegt der Promillewert zwischen 0,3 und 1,1 Promille und können sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden, liegt eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr vor).


Wenn keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen, so wird die Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille unwiderleglich vermutet. Auch bei der absoluten Fahruntüchtigkeit bei E-Scootern gilt die gleiche Promillegrenze wie bei Autofahrern. Ein häufiger Irrglaube ist, dass für E-Scootern die Promillegrenze von 1,6 Promille bei Radfahrern gelte.


Wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis?

Wurde eine Straftat nach § 316 StGB begangen, so ist in der Regel davon auszugehen, dass der Fahrer nicht geeignet für das Führen von KFZ ist (§ 69 II StGB). Das Gericht wird daher in aller Regel die Fahrerlaubnis entziehen. Nur aufgrund besonderer Umstände, welche von einem Durchschnittsfall abweichen, wird das Gericht von der Entziehung der Fahrerlaubnis absehen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 24.07.2020 – 205 StRR 216/20 Rn. 34). An diesem Punkt kann beispielsweise die Strafverteidigung ansetzen und die besonderen Umstände des Falls herausarbeiten, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern. Häufig wird die Fahrerlaubnis bereits nach § 111a StPO vorläufig entzogen, was möglich ist, wenn der Richter davon ausgeht, dass die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen wird.


Droht eine MPU, wenn betrunken mit dem E-Scooter gefahren wird?

Wird die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen, dann droht, dass die Fahrerlaubnisbehörde fordert, ein medizinische psychologisches Gutachten ("Idiotentest") beizubringen.


Bei Fragen rund um die alkoholisierte Fahrt mit einem E-Scooter können Sie gerne Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Als Strafverteidiger in München vertrete ich Sie in Verkehrssachen sowohl im Verkehrsstrafrecht als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht.

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