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Verdacht eines illegales Autorennens: Strafverteidiger für § 315d StGB

  • Autorenbild: Dr. Matthias Lang
    Dr. Matthias Lang
  • vor 4 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein spontanes "Kräftemessen" an der Ampel oder ein zu schnelles Überholen - schnell steht der Vorwurf des illegalen Kraftfahrzeugrennens im Raum. Seit 2017 ist das unerlaubte Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB ein eigenständiger Straftatbestand. Als erfahrener Strafverteidiger in München erkläre ich Ihnen, was Sie bei einem solchen Vorwurf beachten müssen.


Autorennen

I. Was ist ein illegales Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB?


§ 315d StGB stellt das Ausrichten oder Durchführen eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugs Rennens unter Strafe (§ 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem ist auch die Teilnahme nach § 315d Nr. 2 StGB an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen strafbar. Sowohl Nr. 1 als auch Nr. 2 des § 315d StGB erfordern daher, dass mehrere Personen an dem Rennen teilnehmen. Nr. 3 hingegen setzt gerade nicht voraus, dass weitere Personen anwesend sind. Es genügt, wenn als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtlos gefahren wird, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.


II. Welche Strafe droht bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

Der Strafrahmen des § 315d StGB reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Wird jedoch an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder ein einzelrennen i.S.d. § § 315d Nr. 3 StGB durchgeführt, und werden dabei andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, so droht Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe nach § 315d Abs. 2 StGB. Wird diese Gefahr lediglich fahrlässig verursacht, so reicht der Strafrahmen von Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe (§ 315d Abs. 4 StGB). Wird in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, reicht der Strafrahmen von einem Jahr Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren; in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Zudem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen nach § 96 Abs. 2 Nr. 3 StGB und eine Sperre für die Neuerteilung nach § 69a StGB angeordnet. Daher kann auch die Fahrerlaubnis vorläufig nach § 11a StPO entzogen werden. Für die Neuerteilung dürfte in der Regel eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) erforderlich sein. Nach § 315f StGB ist es auch möglich, dass das Fahrzeug eingezogen wird.


III. Wie verhalte ich mich, wenn ein illegales Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen wird

Wenn ihnen vorgeworfen wird, ein illegales Kraftfahrzeugrennen veranstaltet zu haben oder daran teilgenommen bzw. ein Alleinrennen vorgeworfen wird, zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen. Machen Sie insbesondere von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch. Ich werde für Sie Einsicht in die Akte nehmen, Ihnen den Tatvorwurf und die möglichen Konsequenzen erklären und ihnen die bestmögliche Verteidigung bieten.



Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens erhalten haben oder ihr Fahrzeug beschlagnahmt worden ist.

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