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Kapitalstrafrecht
Das Kapitalstrafrecht umfasst besonders schwere Delikte, da nur solche Taten unter da Kapitalstrafrecht fallen, die sich gegen das menschliche Leben richten:
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Mord (§ 211 StGB)
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Totschlag (§ 212 StGB)
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Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
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Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
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Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge (§ 252 StGB)
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Räuberische Erpressung mit Todesfolge (§ 255 StGB)
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Es handelt sich hierbei um Verbrechen. Es droht daher eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem wird häufig Untersuchungshaft angeordnet.
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