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Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht umfasst besonders schwere Delikte, da nur solche Taten unter da Kapitalstrafrecht fallen, die sich gegen das menschliche Leben richten:

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  • Mord (§ 211 StGB)

  • Totschlag (§ 212 StGB)

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

  • Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)

  • Räuberischer Diebstahl mit Todesfolge (§ 252 StGB)

  • Räuberische Erpressung mit Todesfolge (§ 255 StGB)

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Es handelt sich hierbei um Verbrechen. Es droht daher eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bis hin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem wird häufig Untersuchungshaft angeordnet. 

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