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Verkehrsstrafrecht

Unter dem Verkehrsstrafrecht werden all jene Straftatbestände erfasst, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.

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Typische Delikte sind:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

  • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

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Neben der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht vertreten wir sie auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, falls sie einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren erhalten haben. Wir prüfen den Bußgeldbescheid und gehen bei Aussicht auf Erfolg gegen diesen vor.

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Kontaktieren Sie uns hierzu gerne!

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