Anwalt für allgemeines Strafrecht München – Strafverteidiger Dr. Lang
Sie haben eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Als Strafverteidiger für allgemeines Strafrecht in München verteidige ich Sie vom Kontakt mit der Polizei bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens – konsequent, diskret und mit klarer Strategie.
Gliederung:
1. Körperverletzung §§ 223 ff. StGB
3. Diebstahl und Unterschlagung §§ 242, 246 StGB
5. Beleidigung und Verleumdung §§ 185, 187 StGB
6. Bedrohung und Nötigung §§ 240, 241 StGB
7. Stalking / Nachstellung § 238 StGB
8. Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch §§ 303, 123 StGB
9. Urkundenfälschung § 267 StGB
10. Ablauf eines Strafverfahrens
Sie haben eine Vorladung erhalten, eine Durchsuchung erlebt oder wurden festgenommen? Kontaktieren Sie mich sofort – ich bin auch in Notfällen rund um die Uhr erreichbar. Je früher wir handeln, desto mehr Spielraum haben wir.
Wichtig: Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft. Das Schweigerecht ist Ihr stärkstes Recht im Ermittlungsverfahren – und ich erkläre Ihnen, wie Sie es richtig nutzen.
Körperverletzung §§ 223, 224
Körperverletzungsvorwürfe entstehen häufig aus Auseinandersetzungen im privaten oder öffentlichen Raum – nach einer Schlägerei, einem Streit in der Beziehung oder einem Vorfall in einer Bar. Entscheidend ist oft, dass die Tat schnell eskaliert und die Vorwürfe im Nachhinein einseitig dargestellt werden. Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht. Bei gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) – etwa wenn ein Gegenstand als Waffe eingesetzt wurde oder mehrere Täter beteiligt waren – liegt die Mindeststrafe bei sechs Monaten.
Betrug § 263 StGB
Betrugsvorwürfe reichen vom vermeintlichen Online-Betrug über nicht erbrachte Dienstleistungen bis zu zivilrechtlichen Streitigkeiten, die fälschlicherweise strafrechtlich verfolgt werden. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.
Ein häufiges Problem: Was eigentlich ein Vertragsstreit ist, wird von der Gegenseite als Strafanzeige instrumentalisiert. Das ist nicht selten und lässt sich im Ermittlungsverfahren oft klären.
Diebstahl und Unterschlagung §§ 242, 246 StGB
Diebstahlsvorwürfe variieren erheblich: vom Ladendiebstahl über Taschendiebstahl bis zum Einbruch. Beim einfachen Diebstahl (§ 242 StGB) ist eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO häufig möglich – besonders bei Ersttätern. Bei schweren Fällen (§ 243 StGB) oder Bandendiebstahl kommt es auf genaue Tatbestandsprüfung und die Frage einer etwaigen Mittäterschaft an.
Raub § 249 StGB
Raub ist die Verbindung von Diebstahl und Nötigung – wer eine Sache mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt wegnimmt, macht sich nach § 249 StGB strafbar. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt ein Jahr, womit Raub als Verbrechen eingestuft ist. Bei schwerem Raub (§ 250 StGB) oder Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) erhöhen sich die Strafrahmen erheblich.
Besonders junge Menschen geraten in Raub-Vorwürfe, die aus einer Gruppe heraus entstanden sind – oft ohne dass die eigene Beteiligung klar abgegrenzt ist.
Beleidigung und Verleumdung §§ 185, 187 StGB
Beleidigungsvorwürfe entstehen häufig nach Streitigkeiten im Nachbarschafts-, Arbeits- oder Familienumfeld – aber auch zunehmend im Internet und in sozialen Medien. Worte, die im Affekt fallen oder im Chat geschrieben werden, können strafrechtlich relevant sein.
Die einfache Beleidigung (§ 185 StGB) ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. Verleumdung (§ 187 StGB) – also das bewusste Verbreiten unwahrer Tatsachen – ist schwerer und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bedrohung und Nötigung §§ 240, 241 StGB
Bedrohung (§ 241 StGB) liegt vor, wenn jemand damit gedroht wird, eine Straftat gegen die bedrohte Person oder ihr nahestehende Menschen zu begehen. Nötigung (§ 240 StGB) ist weiter gefasst: Hier wird jemand durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen.
Beide Tatbestände entstehen häufig im Kontext von Trennungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder eskalierenden Konflikten. Oft werden sie zusammen mit Beleidigungen oder Körperverletzungsvorwürfen angezeigt.
Stalking / Nachstellung § 238 StGB
Stalking-Vorwürfe (§ 238 StGB) entstehen häufig nach Trennungen oder dem Ende enger Beziehungen. Was für den Beschuldigten noch Kontaktaufnahme ist, kann für das Gericht bereits eine schwerwiegende Belästigung sein. Seit der Reform 2017 ist § 238 StGB deutlich weiter gefasst – und erfasst auch Kontaktaufnahmen über Dritte oder soziale Medien.
Die Freiheitsstrafe kann bis zu drei Jahre betragen. Bei Verwendung von Waffen oder Einschaltung Dritter erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre.
Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch §§ 303, 123 StGB
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) werden häufig im Zusammenhang mit anderen Vorwürfen erhoben – etwa nach einer eskalierenden Auseinandersetzung oder im Rahmen von Demonstrationen. Beide sind Antragsdelikte, was für die Verteidigung eine wichtige Rolle spielt.
Urkundenfälschung § 267 StGB
Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erfasst das Herstellen unechter Urkunden, das Verfälschen echter Urkunden sowie die Verwendung gefälschter Dokumente. Konkrete Beispiele: gefälschte Ausweise oder Zeugnisse, manipulierte Verträge, veränderte Lieferscheine oder Rezepte.
Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen – etwa gewerbsmäßiges Handeln oder Bandenmitgliedschaft – erhöht sich der Rahmen auf bis zu zehn Jahre.
Ablauf eines Strafverfahrens – was Sie wissen müssen
Ein Strafverfahren durchläuft typischerweise drei Phasen. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten:
-
Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, oft ohne dass der Beschuldigte davon weiß. Ziel der Verteidigung: Akteneinsicht, Einstellungsantrag, Einfluss auf Beweiserhebung.
-
Zwischenverfahren: Nach Anklageerhebung prüft das Gericht die Zulassung zur Hauptverhandlung. Einwände gegen die Anklage sind hier möglich.
-
Hauptverhandlung: Beweisaufnahme, Plädoyers, Urteil. Eine sorgfältig vorbereitete Verteidigung beginnt jedoch lange vor dem ersten Verhandlungstag.
Unsere Bewertungen
Kontakt
Sophienstr. 1
80333 München
+49 89 377 99 77 89
Muss ich bei einer Vorladung zur Polizei erscheinen und aussagen?
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet zu erscheinen und haben das Recht zu schweigen (§ 136 StPO). Nur als Zeuge besteht eine Erscheinenspflicht – jedoch auch dann kein Zwang zur Aussage, soweit ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Vor jeder Aussage sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
Was passiert, wenn ich einen Strafbefehl erhalte?
Gegen einen Strafbefehl können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Tun Sie das nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Ein Einspruch lohnt sich in vielen Fällen – ich prüfe Ihren Strafbefehl kostenlos auf Erfolgsaussichten.
Wann kann ein Strafverfahren eingestellt werden?
Eine Einstellung ist möglich nach § 170 II StPO (mangels Tatverdacht), nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) oder nach § 153a StPO (gegen Auflage, z.B. Geldzahlung). Im Wirtschafts- und Allgemeinstrafrecht gelingt eine Einstellung im Ermittlungsverfahren häufiger, als Mandanten erwarten – wenn früh und gezielt vorgegangen wird.
Wie hoch sind die Kosten einer Strafverteidigung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Honorarvereinbarung. In der Erstberatung erläutere ich Ihnen transparent die voraussichtlichen Kosten – abhängig von Verfahrensstand und Komplexität des Vorwurfs.