Anklage erhalten – Was tun? Tipps vom Strafverteidiger in München
- Dr. Matthias Lang

- vor 22 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Wer in München eine Anklageschrift vom Gericht erhält, steht meist unter großem Druck. Was bedeutet die Anklage genau? Welche Strafe droht und wie verhalte ich mich als Angeschuldigter? Als Strafverteidiger aus München erkläre ich, welche Schritte jetzt entscheidend sind.

Wenn eine Anklage gegen Sie vorliegt, dann ist die zuständige Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist (man spricht hierbei von einem hinreichenden Tatverdacht) und der Erlass eines Strafbefehls oder eine Einstellung nach § 153 ff. StPO nicht in Betracht kommt. Die Staatsanwaltschaft hat daher bei Gericht Anklage erhoben. Wäre die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen hingegen der Auffassung gewesen, dass ein Verurteilung nicht wahrscheinlich ist, so hätte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO). Wird Anklage durch die Staatsanwaltschaft bei Gericht erhoben, so folgt daraus nicht automatisch, dass auch eine Hauptverhandlung durchgeführt werden muss. Vielmehr hat dat Gericht nach § 199 Abs. 1 StPO zu entscheiden, ob es überhaupt zuständig ist und eine Hauptverhandlung durchführt. Dies ist das sogenannte Zwischenverfahren. Man bezeichnet Sie im Zwischenverfahren als Angeschuldigter. Die Anklageschrift wird auch an den Angeschuldigten nach § 201 Abs. 1 StPO übermittelt mit dem Hinweis, dass dieser innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären hat, ob der einzelne Beweiserhebung durchgeführt habe oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens hat. Liegen die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung vor, so wird der Angeschuldigte auch darauf hingewiesen, dass er innerhalb einer bestimmten Frist einen Pflichtverteidiger zu benennen hat, oder andernfalls das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt.
I. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger in München
Ich empfehle Ihnen, wenn Sie eine Anklage erhalten haben, umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger in München zu kontaktieren. Sehen Sie davon ab, sich selbst gegenüber dem Gericht zu äußern und unbedachte Stellungnahmen abzugeben. Der Strafverteidiger wird ihnen die Anklageschrift erläutern, welche Konsequenzen drohen, Akteneinsicht beantragen, die Vorwürfe analysieren und eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickeln. Bereits in diesem Verfahrensstadium, dem Zwischenverfahren, kann maßgeblich auf den Verfahrensablauf eingewirkt werden.
II. Mögliche Konsequenzen – und wie man sie abmildert
Anhand der Anklage und der Akteneinsicht sowie ihrer persönlichen Situation lässt sich abschätzen, welche Folgen durch das Strafverfahren drohen und wir man diese möglichst abmildert. Wir nehmen insbesondere auch die außerstrafrechtlichen Auswirkungen in den Blick. Sei dies ihre Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum oder etwa ausländerrechtliche Folgen.
III. Fazit
Wenn Sie in München eine Anklage erhalten haben, zögern Sie nicht mit mir Kontakt aufzunehmen. Ich werde ihnen engagiert zur Seite stehen und ihnen eine bestmögliche Verteidigung bieten. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das Kontaktformular oder setzen Sie sich telefonisch mit mir in Verbindung.

