Anwalt für Jugendstrafrecht in München
Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene mit der Justiz in Konflikt geraten, steht für Familien von einer Sekunde auf die andere die Welt kopf. Eine polizeiliche Vorladung oder ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, Körperverletzung, Drogendelikten oder Cybercrime löst verständlicherweise große Sorgen um die berufliche und private Zukunft aus.
Im Jugendstrafrecht gelten völlig andere Regeln als im Erwachsenenstrafrecht. Hier steht nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke. Als erfahrener Strafverteidiger weiß ich, wie die Justiz agiert und wie wir das Verfahren im Sinne Ihres Kindes lenken können. Mein vorrangiges Ziel ist es, eine Hauptverhandlung zu vermeiden, das Verfahren geräuschlos zur Einstellung zu bringen und die Weichen frühzeitig wieder auf Zukunftskurs zu stellen.
Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Das JGG ist vom Gedanken der Erziehung geprägt. Es knüpft jedoch an die Straftatbestände des allgemeinen Strafrechts an. Jugendliche und Heranwachsende sollen durch verschiedene zur Verfügung stehende Maßnahmen davon abgehalten werden, weitere Straftaten zu begehen.
Nach dem JGG kommen etwa Erziehungsmaßregeln (wie Weisungen, Auflagen oder Jugendarrest) in Betracht. Ferner kann auch die Verhängung einer Jugendstrafe erfolgen.
Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
Maßgeblich für die Beurteilung, ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, ist das Alter, zu dem Zeitpunkt als die Tat vermeintlich begangen worden ist.
Die Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren, davor scheidet eine Strafbarkeit aus.
Das Jugendgerichtsgesetz unterscheidet in Jugendliche und Heranwachsende. Jugendlicher i.S.d. JGG ist, wer zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt ist. Heranwachsender i.S.d. JGG ist, wer zur Tatzeit 18 aber noch nicht 21 Jahre alt ist.
Der Unterschied ist von Bedeutung, da bei Jugendlichen stets die Vorschriften des JGG Anwendung finden. Bei Heranwachsenden gilt das JGG nicht umfassend wie bei Jugendlichen. Zudem muss positiv festgestellt werden, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen soll. Andernfalls wird nach dem strengeren Erwachsenenstrafrecht bestraft.
Gerade bei Ersttätern lässt sich ein jugendstrafrechtliches Verfahren in vielen Fällen geräuschlos im Hintergrund regeln. Durch eine fundierte und strategische Argumentation gegenüber der Staatsanwaltschaft München kann häufig eine sogenannte Diversion erreicht werden. Das bedeutet: Das Verfahren wird ohne Anklage, ohne Gerichtsverhandlung und ohne Urteil gegen eine erzieherische Auflage eingestellt.
Beruhigend für Eltern: Solche Einstellungen oder jugendrechtlichen Maßnahmen tauchen nicht im klassischen Führungszeugnis auf. Sie sind für normale Arbeitgeber unsichtbar und verbauen nicht den Weg in Ausbildung, Studium oder Beruf.
Meine Leistungen als Ihr Verteidiger im Jugendstrafrecht
Ich begleite Jugendliche und ihre Eltern Schritt für Schritt mit Empathie und juristischer Konsequenz durch das gesamte Verfahren:
Schnelle Akteneinsicht: Ich fordere umgehend die Ermittlungsakte an, um zu prüfen, was die Behörden Ihrem Kind konkret vorwerfen und wie die Beweislage tatsächlich aussieht.
Gemeinsame Strategieentwicklung: Wir besprechen den Fall in geschützter Atmosphäre in meiner Kanzlei und erarbeiten eine maßgeschneiderte Verteidigung, die die Persönlichkeit und Zukunftschancen des Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt.
Weichenstellung für Heranwachsende: Intensiver Einsatz dafür, dass bei 18- bis 20-Jährigen die Anwendung des Jugendstrafrechts durchgesetzt wird.
Wenn Ihr Kind eine Vorladung von der Polizei erhalten hat, gilt die wichtigste Grundregel im Strafrecht: Machen Sie als Beschuldigter vorerst keine Angaben zur Sache. Nutzen Sie das gesetzliche Schweigerecht. Ein vorschnelles Geständnis oder unüberlegte Erklärungen lassen sich später nur schwer korrigieren.
Als Strafverteidiger übernehme ich ab sofort die gesamte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden für Sie.
Wenn Sie Jugendlicher oder Heranwachsender sind oder ihrem Nachwuchs eine Straftat vorgeworfen wird, treten Sie gerne mit mir in Kontakt.
Weitere Informationen rund um das Jugendstrafrecht erhalten Sie in meinem Blogbeitrag zum Jugendstrafrecht.