Sie haben eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung wegen eines Verstoßes gegen das neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG) erhalten? Häufig kommt es hierzu, weil über das Internet/Darknet solche neuen „Legal Highs“, oder „Designer Drogen“ bestellt werden. Wir unterstützen Sie, wenn Sie mit einer Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung konfrontiert sind oder Sie einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das neue psychoaktive Stoffe Gesetz erhalten haben.
Was sind neue psychoaktive Stoffe?
Was neue psychoaktive Stoffe sind, ist in der Anlage des neuen psychoaktive Stoffe Gesetz geregelt. Es handelt sich hierbei nicht um Betäubungsmittel i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes. Neue psychoaktive Stoffe haben ebenso wie Betäubungsmittel i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes eine berauschende Wirkung. Denn es handelt sich bei den neuen psychoaktiven Stoffe (NPS) um synthetische Stoffe, welche eine ähnliche Wirkung von bekannten Betäubungsmittel (Cannabis, Ampethamin, Ectasy) haben, da sie diesen nachempfunden sind.
Was ist der Unterschied zwischen einem Betäubungsmittel i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes und einem neuen psychoaktiven Stoff?
Früher bestand lediglich die Möglichkeit berauschende Substanzen in die Anlage des Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen, dass die Substanzen somit als Betäubungsmittel i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes gelten. Die Aufnahme in das Betäubungsmittelgesetz muss jedoch für jede berauschende Substanz gesondert erfolgen. Aufgrund der Möglichkeit der Herstellung von synthetischen Drogen und der leichten Veränderbarkeit dieser synthetischen Drogen entstanden immer neue Stoffe, die nicht vom Betäubungsmittelgesetz umfasst waren. Es bestand daher eine Strafbarkeitslücke, weshalb auch von „Legal Highs“ bei diesen Substanzen gesprochen wurde. Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 das neue psychoaktive Stoffe Gesetz erlassen. In diesem wurden ganze Stoffgruppen verboten, die typischerweise für „Legal Highs“ verwendet wurden. Zuletzt geändert wurde das neue psychoaktive Stoffe Gesetz am 27.06.2024. Es wurden weitere Stoffgruppen (1. Benzodiazepine, 2. abgeleitete Verbindungen von N-(2-Aminocyclohexyl)amid, 3. Tryptamine, 4. abgeleitete Verbindungen von Arylcyclohexylamin, 5. abgeleitete Verbindung von Benzimidazol) aufgenommen, die eine berauschende Wirkung haben.
Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das NpSG?
§ 4 des neuen psychoaktiven Stoffegesetz (NpSG) stellt das Handeltreiben, das in Verkehr bringen oder das Verabreichen an einen anderen unter Strafe. Zudem ist es strafbar, die neuen psychoaktiven Stoffe zum Zweck des Inverkehrbringens herzustellen oder nach Deutschland einzuführen. Das Gesetz sieht hier einen Strafrahmen von Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor (§ 4 I NpSG). Auch der bloße Versuch ist bereits strafbar (§ 4 II NpSG). Besonders schwere Begehungsformen liegen dann vor, wenn gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gehandelt wird, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Der Strafrahmen beträgt dann ein Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe (§ 4 III NpSG). Eine besonders schwere Form der Begehung liegt auch dann vor, wer als über 21 Jahre alte Person ein solchen Stoff an eine Person unter 18 Jahren abgibt, ihr verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder wenn die die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet oder einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit ausgesetzt wird.
Ist der Besitz von neuen psychoaktiven Stoffen strafbar?
Der reine Besitz von neuen psychoaktiven Stoffen ist nicht strafbar (§ 3 I NpSG), jedoch verboten. Das heißt, dass keine Geld- oder Freiheitsstrafe droht, die Stoffe jedoch von Polizei oder Zoll sichergestellt, verwahrt und vernichtet werden können.
Was tun, wenn man eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung wegen eines Verstoßes gegen das NpSG erhalten hat?
Wenn gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen das neue psychoaktive Stoffe Gesetz ermittelt wird, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Als Strafverteidiger verteidige ich Sie engagiert, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz können Sie sich gerne an mich wenden.
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