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  • AutorenbildDr. Matthias Lang

Geplante Reform des § 184b StGB: Neuregelung in Kraft: Die Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften ist wieder ein Vergehen

Aktualisiert: 8. Juli


 I.   Einleitung

Die Straftatbestand des § 184b StGB bestraft die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte. Also solche pornografischen Inhalte, bei denen die abgebildete Person ein Kind (unter vierzehn Jahren alt) ist. Ist die gezeigte zwischen 14 und 18 Jahre alt, handelt es sich um jugendpornographische Schriften. Jugendpornografische Schriften sind nach § 184c StGB strafbar. Im Jahr 2021 wurde für § 184b StGB, trotz erheblicher Kritik aus der Praxis – insbesondere von Strafverteidigern –, die Mindestfreiheitsstrafe auf ein Jahr erhöht. § 184b StGB war daher ein Verbrechen. Am 28.06.2024 wurde § 184b StGB wieder zu einem Vergehen heruntergestuft. Die Abstufung zum Vergehen hat erhebliche (positive) Auswirkungen auf das Strafverfahren und die im Raum stehende Strafe. Der Strafrahmen reicht nun in "einfachen" Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.


II. Überblick

Durch die Neuregelung im Jahr 2021 wurde für die Tatbestandsvarianten § 184b Abs. 1 S. 1 StGB der Strafrahmen von Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren auf ein Jahr bis zu zehn Jahren angehoben. Für die Tatbestandsalternative des Abs. 3 wurde der Strafrahmen von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe angehoben. § 184b StGB wurde daher von einem Vergehen zu einem Verbrechen, bei dem die Mindeststrafe bei einem Jahr Freiheitsstrafe liegt, hochgestuft. Als der Tatbestand noch nicht als Verbrechen galt, war es möglich, solche Verfahren nach § 153 StPO (Einstellung bei geringer Schuld und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung) einzustellen. Auch war eine Einstellung nach § 153a StPO (wenn zwar ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, dieses aber durch Auflagen oder Weisungen beseitigt werden kann) möglich. Zudem war es mit der Hochstufung des § 184b StGB zum Verbrechen nicht mehr möglich, das Verfahren im Wege eines Strafbefehls zu beenden, da ein Strafbefehl (§ 407 StPO) nur bei Vergehen erlassen werden kann.


III. Zweifel Hochstufung zum Verbrechen

Problematisch war die aktuelle Regelung deshalb, weil stets nur eine „schuldangemessene Strafe“ verhängt werden darf. Nun darf aber bezweifelt werden, dass es gerechtfertigt ist, eine Person, die im Besitz eines einzigen solchen Bildes ist, zu einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr zu verurteilen. Mit der Frage, ob gegen das sogenannte „Übermaßverbot“ verstoßen wurde, hatte sich auch das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen. Das Gericht welches den Fall einer Frau, die mit ihrem Smartphone unbeabsichtigt kinderpornografisches Material aus einem Whatsapp-Gruppenchat gedownloadet hat, zu entscheiden hatte, legte aus diesem Grund den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.

Die „Entschärfung“ erfolgte aber auch, da häufig Erziehungsberechtige oder Lehrer sich nach § 184b StGB strafbar machen, in dem Sie vorgefundenes Bildmaterial sichern, um Vorfälle aufzuklären oder um weitere Fälle zu verhindern. Überwiegend machen sich zudem Jugendliche nach § 184b StGB strafbar, weil sie auf dem Schulhof Nacktbilder von anderen Schülern versenden.


IV. Neue Regelung

Die Neuregelung behält die 2021 eingeführten Höchststrafen bei. Jedoch werden die Erhöhungen der Mindestfreiheitsstrafen rückgängig gemacht. Für § 184b Abs. 1 S. 1 StGB ist daher dann eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich und für § 184b Abs. 3 StGB eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die Herabstufung erfolgte zum 28.06.2024.


V. Fazit

Die Neuregelung korrigiert das, was 2021 falsch gemacht wurde. Der individuelle Schuldvorwurf darf nicht außer Acht gelassen werden, daher sind die erfolgten Änderungen zu begrüßen. Mit den Änderungen kann die Verteidigung wieder darauf hinwirken, dass das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung nach §§ 153, 153a StPO eingestellt oder im Wege eines Strafbefehls beendet werden.

Gerne können Sie mich beim Vorwurf eines solchen Delikts kontaktieren. Ich verteidige als Strafverteidiger auch in Sexualdelikten.

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