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Sexualstrafrecht

Wir verteidigen auch im Sexualstrafrecht. Sei dies der Vorwurf der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, Besitz von Kinderpornographie, Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen, etc.

Diese Vorwürfe sind besonders gravierend, da sie gesellschaftlich besonders geächtet sind und besonders hohe Strafen drohen.

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Gerade Sexualdelikte werden häufig nach einer Trennung vorgeworfen, sei dies durch den Partner oder die gemeinsamen Kinder.

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Das besondere bei Sexualdelikten ist, dass diese häufig im Zweipersonenverhältnis stattfinden. Der Vorwurf kann daher leicht erhoben werden und steht erstmal im Raum. Die Kenntnis der Aussagepsychologie ist im Sexualstrafverfahren daher von enormer Bedeutung. Dr. Lang verfügt über die Kenntnisse, Anzeichen von unwahren Aussagen zu erkennen und falls es zu einem Prozess kommen sollte, auf ein aussagepsychologisches Gutachten des vermeintlichen Opfers hinzuwirken.

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