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  • AutorenbildDr. Matthias Lang

Welche Strafe droht bei einer Körperverletzung?

Wird man einer Körperverletzung beschuldigt, erhält man oftmals eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. In diesem Fall sollen sich sich sofort an einen Strafverteidiger wenden und von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Bei einer einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB reicht der Strafrahmen von Geld bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wie bei allen Delikten wird der Strafverteidiger Akteneinsicht nehmen und den Fall mit Ihnen besprechen. Im besten Fall besteht kein hinreichender Tatverdacht und die Tat ist nach § 170 II StPO einzustellen. Andernfalls kann auf eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO hingewirkt werden. Möglich ist auch, dass das Verfahren im Wege eines Strafbefehls beendet wird. Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollen Sie diesen von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, denn wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch eingelegt wird, steht dieser einem Urteil gleich.


I. Voraussetzungen einer Körperverletzung

Eine Körperverletzung setzt unter anderem voraus, dass eine andere Person körperlich misshandelt (§ 223 I Alt. 1 StGB) oder an der Gesundheit geschädigt (§ 223 I Alt. 2 StGB) wurde. Jedoch ist auch eine versuchte Körperverletzung nach § 223 II StGB strafbar. Die körperliche Misshandlung und die Gesundheitsschädigung dürfen auch nicht völlig unerheblich sein. Ferner muss auch Vorsatz nachgewiesen werden, damit eine vorsätzliche vollendete Körperverletzung vorliegt.


II. Die gefährliche Körperverletzung

Liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, so beträgt der Strafrahmen grundsätzlich sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die gefährliche Körperverletzung knüpft an eine einfache Körperverletzung an. Grund für die erhöhte Strafandrohung ist, dass die einfache Körperverletzung so durchgeführt wird, dass eine größere Gefahr für den Körper mit sich bringt, weil etwa die Körperverletzung etwa mittels Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wurde. Ebenso wie bei § 223 StGB ist auch eine versuchte gefährliche Körperverletzung strafbar.


III. Die schwere Körperverletzung

Die schwere Körperverletzung ist in § 226 StGB geregelt. Der Strafrahmen reicht hier von Freiheitsstrafe von einem Jahr bis hin zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Eine schwere Körperverletzung liegt dann vor, wenn durch eine Körperverletzung eine besonders schwere Folge verursacht wurde, beispielsweise wenn ein Auge verloren wird, das Gehör verloren wird oder etwa ein Körperglied verloren wird. Wird vorsätzlich eine solche schwere Folge herbeigeführt, beträgt die Mindestfreiheitsstrafe drei Jahre!


IV. Die fahrlässige Körperverletzung

Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 StGB geregelt. Auch wenn kein Vorsatz vorliegt, das heißt man eine andere Person nicht an der Gesundheit schädigen oder diese körperlich misshandeln wollte, kann man sich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung strafbar machen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass einem eine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Der Strafrahmen einer fahrlässigen Körperverletzung reicht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.


V. Weitere Körperverletzungsdelikte

Ein weiteres Delikt, das zu den Körperverletzungsdelikten gehört, ist eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB. Wird durch eine Körperverletzung der Tod einer anderen Person verursacht, so beträgt die Mindestfreiheitsstrafe drei Monate. Zu den Körperverletzungsdelikten gehört auch die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsteile nach § 226a StGB und die körperliche Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB sowie die Beteiligung an einer Schlägerei.



Sollte Ihnen eine dieser Taten vorgeworfen werden, können Sie sehr gerne Kontakt mit mir aufnehmen.




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