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  • AutorenbildDr. Matthias Lang

Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren erhalten?

Sie haben kürzlich einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie geblitzt worden sind? Womöglich haben Sie neben dem Bußgeld auch ein Punkt erhalten oder Ihnen wird direkt ein Fahrverbot angeordnet? Sie erhalten im Folgenden einen Überblick, welche Strafen bei zu schnellen Fahren drohen und wie gegen einen Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann.


I. Was tun, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalten habe?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und Zweifel an der Rechtsmäßigkeit haben, weil Ihnen das Bußgeld als zu hoch erscheint oder Ihnen ein Fahrverbot droht, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Denn es muss gegen diesen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Meist erhält man zuvor einen Anhörungsbogen bei dem mitgeteilt wird, dass man geblitzt wurde und auch an welchem Ort und zu welcher Zeit. Hier sind Angaben zur Person zu machen, zum Tatvorwurf sollte man sich erst nach rechtlicher Beratung äußern.


II. Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid

Wenn Sie von einem Blitzer geblitzt wurden überprüfen wir den Bußgeldbescheid. Hierzu nehmen wir Akteneinsicht und können Überprüfen ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt werde. Ob das Gerät für diesen Einsatz überhaupt zugelassen war und bspw. auch ordnungsgemäß bedient wurde.


III. Welche Strafen drohen?

Maßgeblich für die Strafen ist, wo der Geschwindigkeitsverstoß stattgefunden haben soll - innerorts oder außerorts.


1. Der Geschwindigkeitsverstoß außerorts

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von:

bis 10 km/h 20 EUR

11-15 km/h 40 EUR

16-20 km/h 60 EUR

21-25 km/h 100 EUR und ein Punkt

26-30 km/h 150 EUR und ein Punkt ggfs. 1 Monat Fahrverbot*

31-40 km/h 200 EUR und ein Punkt ggfs. 1 Monat Fahrverbot*

41-50 km/h 320 EUR, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

51-60 km/h 480 EUR, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

61-70 km/h 600 EUR, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot

über 70 km/h 700 EUR, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot


* Das Fahrverbot droht, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein weiteres Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.


2. Der Geschwindigkeitsverstoß innerorts

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von:

bis 10 km/h 30 EUR

11-15 km/h 50 EUR

16-20 km/h 70 EUR

21-25 km/h 115 EUR und ein Punkt

26-30 km/h 180 EUR und ein Punkt ggfs. 1 Monat Fahrverbot*

31-40 km/h 260 EUR und ein Punkt ggfs. 1 Monat Fahrverbot*

41-50 km/h 400 EUR, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot

51-60 km/h 560 EUR, zwei Punkte und zwei Monat Fahrverbot

61-70 km/h 700 EUR, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot

über 70 km/h 800 EUR, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot


* Das Fahrverbot droht, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein weiteres Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.


IV. Ablauf nach Einspruch

Wird Einspruch eingelegt kann der Rechtsanwalt für Sie eine Stellungnahme abgeben und bspw. gegen die Höhe des Bußgelds, das Fahrverbot oder den Bußgeldbescheid an sich vorgehen. Das Amtsgericht kann anschließend im Beschlussverfahren entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft hierzu zustimmen. Andernfalls bestimmt das Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung.


V. Verjährung

Grundsätzlich verjährt der Geschwindigkeitsverstoß nach drei Monaten.



Bei Fragen rund um Bußgelder oder auch zum Verkehrsstrafrecht, wie etwa Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), können Sie sich gerne an mich wenden.


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