Opfervertretung: Ihre Rechte im Fokus
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehen Sie nicht allein da. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen.
1. Erstattung einer Strafanzeige: Der erste Schritt zur Gerechtigkeit
Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und Einreichung einer detaillierten und rechtssicheren Strafanzeige. Dabei achten wir darauf, dass alle relevanten Fakten und Beweise vollständig dokumentiert werden, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Strafverfahrens zu erläutern.
2. Zeugenbeistand bei Gerichtstermin
Als Zeugenbeistand begleiten wir Sie zu Vernehmungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Zeuge gewahrt bleiben und Sie sich in der oft belastenden Situation der Zeugenvernehmung sicher fühlen können.
3. Nebenklage: Aktive Teilnahme am Strafverfahren
Durch die Nebenklage erhalten Sie als Opfer die Möglichkeit, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen und Ihre Interessen direkt vor Gericht zu vertreten. Wir vertreten Sie als Nebenkläger und setzen uns für Ihre Rechte ein, indem wir ggfs. Beweisanträge stellen, das Verfahren mitgestalten und Ihre Interessen im Urteil berücksichtigt werden. Die Nebenklageberechtigung ergibt sich aus § 395 StPO. Die Befugnis besteht beispielsweise bei demjenigen der durch eine rechtswidrige Tat wie einer Körperverletzung verletzt worden ist und bei Sexualdelikten wie dem sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), dem sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) oder einer sexuellen Nötigung (§ 177 StGB). In bestimmten Fällen kann auch eine Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand erfolgen. In engen rechtlichen Grenzen kann auch Prozesskostenhilfe für die Nebenklage gewährt werden (§ 397a Abs. 2 StPO). Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und sich überlegen als Nebenkläger dem Verfahren anzuschließen, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.
4. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (Adhäsionsverfahren): Ihre finanzielle Wiedergutmachung
Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens setzen wir Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche direkt im Strafverfahren gegen den Täter durch. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche, um eine angemessene finanzielle Wiedergutmachung zu erreichen. Dies erspart Ihnen ein separates Zivilverfahren und ermöglicht eine schnelle und effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir helfen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld, Ersatz von beschädigten Gegenständen, und Verdienstausfall.
Wir verstehen, dass eine Straftat für Sie eine traumatische Erfahrung darstellt. Deshalb legen wir großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Betreuung. Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie sich gerne an uns wenden.