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  • AutorenbildDr. Matthias Lang

Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer - Welche Strafe droht?

Aktualisiert: 21. Aug.

Das man das Handy beim Autofahren nicht zum Telefonieren am Ohr benutzen darf, ist allgemein bekannt. Dass dies verboten ist, ergibt sich aus § 23 Abs. 1 lit. a StVO. Nach diesem darf der Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät, dass der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und 2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. § 23 Abs. 1 lit. a S. 2 StVO stellt klar, dass gerade Mobiltelefone unter dieses Verbot fallen.


I. Welche technischen Geräte dürfen beim Autofahren nicht benutzt werden?

Von dem Verbot des § 23 I lit. a StVO sind nach dessen S. 2 Navigationsgeräte, Mobiltelefone, Autotelefon, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernsehen oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder umfasst.


II. Wann gilt das Verbot nicht?

Das Verbot des Nutzens dieser elektronischen Geräte, insbesondere eines Handys, gilt nicht wenn ein Fahrzeug steht oder bei einem Kraftfahrzeug dieses steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist (§ 23 I lit. b Nr. 1 StVO). Das lediglich die Start-Stopp-Automatik aktiv ist, reicht für ein vollständig ausgeschalteten Motor gerade nicht (§ 23 I lit. b S. 2 StVO).


IV. Welche Strafe droht, wenn ich mit dem Handy erwischt wurde?

Wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, und somit ein elektronisches Gerät rechtswidrig bedient haben, drohen folgende Strafen, die sich aus 246 BKatV ergeben:

rechtswidriges Bedienen...

Bußgeldregelsatz

Punkte

Fahrverbot

beim Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Gefährdung

100 EUR

1


beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung

150 EUR

2

1 Monat

beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Sachbeschädigung

200

2

1 Monat

beim Radfahren

55




III. Was passiert, wenn man in der Probezeit mit dem Handy erwischt wird?

Es ist in Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt, was passiert, wenn man einen Handyverstoß in der Probezeit begeht. Das Nutzen des Handys am Steuer führt grundsätzlich zu einem sogenannten A-Verstoß, welcher einen besonders schwerwiegenden Verstoß darstellt. Bei einem einzigen A-Verstoß wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und es wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgeschrieben. Wird ein weiteres Mal ein sogenannter A-Verstoß in der Probezeit begangen, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dies ist in § 2a StVG geregelt. Zu einem A-Verstoß gehört beispielsweise auch die Trunkenheit im Verkehr oder Fahrerflucht.


IV. Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Handverstoßes erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir überprüfen den Bußgeldbescheid, ob dieser fehlerhaft ist und gehen ggfs. gegen diesen gerichtlich vor.


Treten Sie hierzu einfach mit uns in Kontakt.




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