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Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Das JGG ist vom Gedanken der Erziehung geprägt. Es knüpft jedoch an die Straftatbestände des allgemeinen Strafrechts an. Jugendlichen und Heranwachsende sollen durch verschiedene zur Verfügung stehende Maßnahmen davon abgehalten werden, weitere Straftaten zu begehen.

 

Nach dem JGG kommen etwa Erziehungsmaßregeln (wie Weisungen, Auflagen oder Jugendarrest) in Betracht. Ferner kann auch die Verhängung einer Jugendstrafe erfolgen.

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Maßgeblich für die Beurteilung, ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, ist das Alter, zu dem Zeitpunkt als die Tat vermeintlich begangen worden ist.

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Die Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren, davor scheidet eine Strafbarkeit aus.

 

Das Jugendgerichtsgesetz unterscheidet in Jugendliche und Heranwachsende. Jugendlicher i.S.d. JGG ist, wer zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt ist. Heranwachsender i.S.d. JGG ist, wer zur Tatzeit 18 aber noch nicht 21 Jahre alt ist.

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Der Unterschied ist von Bedeutung, da bei Jugendlichen stets die Vorschriften des JGG Anwendung finden. Bei Heranwachsenden gilt das JGG nicht umfassend wie bei Jugendlichen. Zudem muss positiv festgestellt werden, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen soll. Andernfalls wird nach dem strengeren Erwachsenenstrafrecht bestraft.

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Weitere Informationen rund um das Jugendstrafrecht erhalten Sie in meinem Blogbeitrag zum Jugendstrafrecht

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Wenn Sie Jugendlicher oder Heranwachsender sind oder ihrem Nachwuchs eine Straftat vorgeworfen wird, treten Sie gerne mit mir in Kontakt.

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