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Bankenviertel

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht („white collar crime“) umfasst all jene Delikte, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung im Wirtschaftsleben begangen werden. Wir vertreten Sie zudem auch bei drohenden Bußgeldern.

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Klassische Delikte sind:

  • Steuerhinterziehung

  • Subventionsbetrug

  • Untreue

  • Betrug

  • Insolvenzverschleppung

  • Bankrott

  • Wettbewerbsdelikte

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Unser Ziel ist es, unsere Mandanten in herausfordernden Situationen zu unterstützen und ihre rechtlichen Interessen effektiv zu schützen.

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Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

Wir sind für Sie da, um Ihre Fragen zu beantworten, und Ihnen bei Ihren rechtlichen Anliegen zu helfen.

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