I. Was ist der Wolfsgruß?
Der Wolfsgruß wird verwendet von Personen, die ihre Zugehörigkeit oder Sympathie gegenüber den "Grauen Wölfen", einer als rechtsextremistischen eingestuften Bewegung, zeigt. Beim Wolfsgruß werden die Finger der rechten Hand so angeordnet, dass die Hand wie ein Wolfskopf erscheint. Eltern dürfte der Wolfskopf eher als "Schweigefuchs" bekannt sein.
II. Ist die Verwendung des Wolfsgrußes strafbar?
Das richtet sich danach, ob es sich bei den "Grauen Wölfen" um eine nach § 86 I Nr. 2 StGB unanfechtbar für verboten erklärte Vereinigung handelt, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist. Ein solches unanfechtbares Verbot liegt nicht vor.
Eine Strafbarkeit liegt auch nicht nach dem Vereinsgesetz vor. Nach § 9 VereinsG dürfen Kennzeichen eines vollziehbar verbotenen Vereins öffentlich, in einer Versammlung (§ 9 I Nr. 1 VereinsG) oder in einem Inhalt (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches), der verbreitet wird oder zur Verbreitung bestimmt ist, grundsätzlich nicht verwendet werden. Auch ein solches vollziehbares Verbot des Vereins nach § 3 II S. 1. Nr. 2 VereinsG liegt aktuell nicht vor.
Als Strafverteidiger berate ich Sie gerne, wenn Sie beschuldigt werden, ein Straftat nach § 86 StGB oder § 86a StGB begangen zu haben. Zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen!