Allgemeines Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht umfasst all jene Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) stehen. Zudem gibt es auch Straftatbestände, die sich in anderen Gesetzen befinden wie etwa im Waffengesetz, im Urheberrechtsgesetz oder im Betäubungsmittelgesetz. Als Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie kompetent sowohl im allgemeinen Strafrecht als auch in Nebengesetzen, also auch bei etwaigen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Typische Delikte, die zum allgemeinen Strafrecht gehören sind:
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Brandstiftung §§ 306 ff. StGB
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Mord § 211 und Totschlag § 212
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Mord § 211 und Totschlag § 212
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Raub § 249 StGB
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Unterschlagung § 246 StGB
Wird Ihnen ein solches Delikt vorgeworfen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Strafrecht aufsuchen. Treten Sie gerne hierzu mit mir in Kontakt!