
Der Betrug (§ 263 StGB) ist eine der häufigsten Straftaten, die in unserem Rechtssystem verfolgt werden. Er setzt unter anderem eine Täuschungshandlung und eine Vermögensverfügung voraus. Der Strafrahmen bei einem einfachen Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) reicht von Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Es gibt jedoch auch besonders schwere Fälle des Betrugs, die in § 263 Abs. 3 StGB nicht abschließend geregelt sind. Liegt ein besonders schwerer Fall vor, beträgt die Mindestfreiheitsstrafe sechs Monate und die Höchststrafe zehn Jahre. Ein besonders schwerer Fall kann etwa dann vorliegen, wenn gewerbsmäßig gehandelt wird oder ein Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt wird. Die Rechtsprechung nimmt einen Vermögensverlust großen Ausmaßes ab einem Schaden von circa 50.000 EUR an (BGHSt 48, 360). In § 263 Abs. 5 StGB finden sich zudem Bestimmungen zur Strafe, wenn als Bande gehandelt wird.
I. Was versteht man unter einem Betrug?
Wer eine andere Person täuscht und hierdurch einen Vermögensvorteil von der Person erlangt, macht sich grundsätzlich wegen Betruges nach § 263 Abs. 1 StGB strafbar.
II. Arten von Betrug
Neben dem Betrug in § 263 Abs. 1 StGB, der auch einen Versicherungsbetrug umfasst, gibt es auch einen Subventionsbetrug, der in § 264 StGB geregelt ist, sowie einen Computerbetrug (§ 263a StGB). Zum klassischen Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB zählt etwa auch der Eingehungsbetrug, bei dem bestimmte Waren bestellt oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden und von vornherein beabsichtigt war, diese nicht zu bezahlen. Von einem Erfüllungsbetrug spricht man dagegen, wenn bspw. eine Ware verkauft wird, diese aber nicht die entsprechenden Eigenschaften aufweist, beispielsweise beim Verkauf eines Autos als unfallfrei in dem Wissen, dass dieses nicht unfallfrei ist.
III. Fazit
Der Vorwurf eines Betruges ist stets ernst zu nehmen. Teilweise muss dieser auch von einem Diebstahl abgegrenzt werden. Wenn Sie eines Betruges beschuldigt werden, Fragen zum Thema Betrug haben oder bereits ein Strafbefehl wegen Betrugs gegen Sie ergangen ist, ist es wichtig, sofort rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Betrug oder anderen strafrechtlichen Angelegenheiten? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
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Dr. Matthias Lang
Rechtsanwalt und Strafverteidiger in München, ausschließlich im Strafrecht tätig – vom allgemeinen Strafrecht über Betäubungsmittel- und Sexualstrafrecht bis zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Promotion im Strafprozessrecht, Veröffentlichungen in NJW, NStZ und JR.